Das Kunstmuseum Basel hatte im Mai 1933 an einer Auktion in Berlin rund 200 Zeichnungen und druckgrafische Werke aus der Sammlung Dr. Curt Glaser erstanden. 2004 ersuchte ein amerikanisches Anwaltsbüro im Namen der Erbengemeinschaft Curt Glaser das Kunstmuseum Basel um Auskunft über zwei Lithografien von Edvard Munch. Drei Jahre später erhoben die Erben Anspruch auf alle an der Auktion erworbenen Kunstwerke, allenfalls gegen Entschädigung des damals gezahlten Kaufpreises. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt entschied sich 2008 gegen die Rückgabe der Werke.

Ende 2017 trat die Erbengemeinschaft erneut mit dem Präsidialdepartement in Kontakt. Das Kunstmuseum Basel sowie die Kunstkommission nahmen diese Kontaktaufnahme zum Anlass, gemeinsam den Fall Curt Glaser neu zu prüfen. Zu diesem Zweck wurde im Kunstmuseum Basel eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich vertieft mit dem Fall auseinandersetzte.

Das Kunstmuseum Basel und die Erben von Curt Glaser haben sich im März 2020 auf eine gerechte und faire Lösung geeinigt. Das Kunstmuseum Basel behält die Kunstwerke, entschädigt die Erben aber durch eine umfangreiche Ausstellung über Curt Glaser und eine finanzielle Entschädigung.


Wortlaut der Medienmitteilung zur Einigung im Fall Curt Glaser vom 27. März 2020:

Curt Glaser war jüdischer Herkunft und emigrierte 1933 in die Schweiz. Infolge der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten hatte er seine Stellung als Direktor der Kunstbibliothek in Berlin verloren. Im Mai 1933 versteigerte er den grössten Teil seiner umfangreichen Kunstsammlung, aus der das Kunstmuseum Basel 200 Zeichnungen und Druckgrafiken erwarb. Nach längerer Krankheit verstarb Curt Glaser am 23. November 1943 in den USA.

Die Erben von Curt Glaser gelangten Ende 2017 an das Kunstmuseum Basel und verlangten eine «faire und gerechte Lösung». Sie stützten sich dabei auf die sog. Washington Principles (Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art), die im Falle des Verlustes von Kunstwerken zur Zeit der Herrschaft der Nationalsozialisten eine faire und gerechte Lösung verlangen. Das Kunstmuseum Basel hat 1998 zusammen mit anderen Schweizer Kunstmuseen eine Erklärung im Sinne der Washington Principles unterzeichnet.

Die Kunstkommission hat in ihrer Sitzung vom 21. November 2017 beschlossen, sich mit der Angelegenheit vertieft zu beschäftigen. Zusammen mit einer Arbeitsgruppe des Museums wurde im Jahr 2018 der Fall historisch und rechtlich aufgearbeitet. Die Erben von Curt Glaser und ihre Vertreter wurden angehört. Ende 2018 verabschiedeten die Kunstkommission und die Direktion des Kunstmuseums einstimmig einen Entscheid mit einem umfangreichen Bericht (s. unten).

Curt Glaser war Opfer des Nationalsozialismus

Kunstkommission und Kunstmuseum anerkennen, dass Curt Glaser ein Opfer des Nationalsozialismus war und sein Fall unter den Washington Principles zu beurteilen ist. Allerdings verfügte Curt Glaser nach Auffassung von Kunstkommission und Kunstmuseum im Zeitpunkt seiner Emigration über eine vergleichsweise grosse Freiheit, gewisse Kunstwerke zu verkaufen und andere zu behalten. Kunstkommission und Kunstmuseum gehen auch davon aus, dass der Erlös Curt Glaser vollumfänglich zugekommen ist.

Aufgrund dieser Einschätzung haben sich Kunstkommission und Kunstmuseum gegen eine Restitution der Werke ausgesprochen. Die Washington Principles ermöglichen aber auch eine faire und gerechte Lösung in anderer Form. Kunstkommission und Kunstmuseum erachten die Aufarbeitung als Teil einer fairen und gerechten Lösung. Das Kunstmuseum wird im Jahre 2022 auch eine umfangreiche Ausstellung über Curt Glaser ausrichten. Ziel der Ausstellung ist eine historische Aufarbeitung der Rolle von Curt Glaser als Sammler, Kunsthistoriker, Kunstkritiker und Museumsleiter ausgehend von den Beständen, die aus seiner Sammlung in jene des Kunstmuseums Basel gekommen sind. Schliesslich befürworteten Kunstkommission und Kunstmuseum Verhandlungen mit den Erben über eine finanzielle Entschädigung.

Der Regierungsrat wurde Ende 2018 über den Bericht in Kenntnis gesetzt. Der Regierungsrat begrüsste die Verhandlungen mit den Erben und zeigte sich bereit, die Ausstellung über Curt Glaser mitzufinanzieren. Kunstkommission und Kunstmuseum danken dem Regierungsrat sehr für diese Unterstützung.

Im Jahre 2019 fanden Verhandlungen mit den Erben von Curt Glaser statt. Die Vertreter der Erben von Curt Glaser kamen nach Basel. Die Werke von Curt Glaser in der Sammlung des Kunstmuseums wurden geschätzt. Anfangs 2020 konnte eine einvernehmliche Lösung über die finanzielle Entschädigung gefunden werden. Diese wird aus dem Ankaufsfonds des Kunstmuseums geleistet. Über die Höhe der Entschädigung haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Kunstkommission und Kunstmuseum danken den Vertretern der Erben auch an dieser Stelle für die konstruktive Zusammenarbeit.

Kunstkommission und Kunstmuseum erachten Entscheid und Einigung als wesentliches Bekenntnis des Hauses zur Provenienzforschung und zu den Washington Principles. Diese sind in den letzten zehn Jahren durch Nachfolgekonferenzen und Wissenschaft weiterentwickelt worden. Aus diesem Grund ist heute auch ein anderer Entscheid als 2008 möglich, als die Basler Regierung Verhandlungen noch abgelehnt hatte.


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