Liebe Besucherinnen, liebe Besucher

Wir begrüssen Sie herzlich im Museum und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Die Hausordnung dient dazu, Ihnen den Besuch unseres Museums so angenehm wie möglich zu machen und ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes anerkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen. Der Schutz von Personen und Kunstwerken im Hause steht für uns im Mittelpunkt:

  1. Im ganzen Museum gilt generelles Rauchverbot.

  2. Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Diese sind beim Besuch der Ausstellung an ihre Aufsichtspflicht gebunden.

  3. Essen und Trinken ist im Museum nicht erlaubt. Das Stillen von Babys ausserhalb der Ausstellungsräume ist gestattet.

  4. Bitte verzichten Sie aus Rücksicht auf andere Museumsbesucher:innen auf das Telefonieren mit Mobiltelefonen.

  5. Tiere dürfen nicht mit in das Museum genommen werden. Ausgenommen sind Blindenhunde.

  6. Das Berühren der Kunstwerke ist verboten. Es ist ein Abstand von mindestens 50 cm zum Kunstwerk einzuhalten. Bei Nichteinhaltung wird ein Alarm ausgelöst.

  7. Mäntel und Jacken müssen entweder angezogen oder an der Garderobe abgegeben werden.

  8. Aus konservatorischen und sicherheitstechnischen Gründen ist das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen, nassen oder spitzen Gegenständen, wie zum Beispiel Regenschirme, Regenbekleidung, Gehhilfen, grossen Taschen und Reisegepäck nicht erlaubt. Rucksäcke sind verboten. Taschen bis zu einer Grösse von DIN A4 (ca. 20 x 30 cm) dürfen mitgenommen werden. Im Zweifel entscheidet das Personal.

  9. Bitte benutzen Sie unsere Garderobe und Schliessfächer. Für Garderobe und Schliessfächer wird keine Haftung übernommen. Fundgegenstände werden an der Information in der Eingangshalle im Hauptbau hinterlegt.

  10. Besucher:innen haften für die verursachten Schäden.

  11. Fotografieren ohne Blitzlicht, Stativ oder Selfie-Stick ist für private Zwecke gestattet (Ausnahmen sind gekennzeichnet). Grosse Fototaschen und Wechselobjektive sind in den Schliessfächern zu deponieren. Im Zweifel entscheidet das Personal. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen benötigen eine Genehmigung.

  12. Im Rahmen unserer Eröffnungen und Veranstaltungen werden Fotografien sowie Videos erstellt, die u. a. auf der Website und Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram etc.) des Kunstmuseum Basel sowie auf Medien Dritter veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an den Eröffnungen und Veranstaltungen sowie dem Betreten der Räumlichkeiten des Kunstmuseum Basel erfolgt die Einwilligung der anwesenden Personen zur unentgeltlichen Veröffentlichung, und zwar ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Personen bedarf.

  13. Mit den Audioguides des Museums und Gruppenführungssystemen darf das Haus nicht verlassen werden.

  14. Fremdgeführte Gruppen sind kostenpflichtig und werden geprüft. Buchung von Gruppenführungen unter Tel. +41 (0)61 206 63 00 oder unter [email protected].

  15. Bei Diebstahlalarm ist das Museum berechtigt, sämtliche Ausgänge ausser dem Hauptausgang zu schliessen, um eine Personenkontrolle vorzunehmen.

  16. Die Ausstellungsräume sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.

  17. Bei zu hohem Besucherandrang oder aus anderen besonderen Gründen kann das Museum ganz oder teilweise für die Besucher:innen geschlossen werden.

  18. Kinderwagen sind je nach Besucherstrom ungeeignet. An der Garderobe können Buggies gratis ausgeliehen werden. Tragevorrichtungen für Kleinkinder sind nur am Bauch erlaubt.

  19. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Wird wiederholt gegen die Hausordnung oder Anweisungen des Personals verstossen, kann ein weiterer Aufenthalt im Museum untersagt werden.

  20. Gruppenleiter:innen, Lehrpersonen, Schulklassenbegleitungen: Bitte beachten Sie den Museumsknigge mit ergänzenden Informationen für Gruppen und Schulklassen.

Die Museumsleitung
Basel, Dezember 2021