Restitution und Dauerleihgabe

Im Rahmen der standardmässigen Provenienzabklärung von Neuerwerbungen wurde bei einem spätmittelalterlichen Holzschnitt der Hinweis auf eine in der Zeit des Nationalsozialismus erfolgte widerrechtliche Veräusserung entdeckt. Ein dem Museum verbundener Mäzen hatte das Blatt aus einem äusserst seltenen Blockbuch im Sommer 2019 in Abstimmung mit dem Kunstmuseum Basel auf einer Auktion für das Kupferstichkabinett erworben.

Der Druck konnte als ehemaliges Eigentum von Professor Victor Mordechai Goldschmidt (1863–1933), einem jüdischen Gelehrten und Wohltäter der Universität Heidelberg, erkannt werden. Nach dessen Tod hatte seine Witwe Leontine Goldschmidt (1863–1942) die Übertragung sämtlicher aus dem Nachlass ihres Mannes übernommenen Sammlungsbestände als unveräusserliches Eigentum an die von dem Ehepaar bereits nach dem Ersten Weltkrieg gegründete «Josefine und Eduard von Portheim-Stiftung für Wissenschaft und Kunst» verfügt. Veräusserungen aus dem Stiftungsgut, wie diejenige unseres Blattes, das spätestens in den 1940er Jahren in die Schweiz und von dort in eine schweizerisch-amerikanische Privatsammlung gelangte, sind vor dem Hintergrund der Stiftungssatzung klar als widerrechtlich einzustufen.

Das Kunstmuseum Basel nahm Kontakt mit dem Völkerkundemuseum der heute noch existierenden von Portheim-Stiftung in Heidelberg auf. Die im Sommer 2022 gemeinsam gefundene «gerechte und faire» Einigung im Sinne der Washingtoner Prinzipien umfasst die Eigentumsübertragung des Blattes zurück an die Stiftung, die es physisch dem Kunstmuseum Basel als Dauerleihgabe zur Verfügung stellt. Die Namen von Viktor und Leontine Goldschmidt und der von ihnen gegründeten Stiftung bleiben dauerhaft mit dem Blatt verbunden.



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