10 Apr. 2020
Anlässlich des Tages der Provenienzforschung stellt Lena Lehmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Provenienzforschungsteam des Kunstmuseums Basel, uns einen ihrer Fälle vor: August Mackes Zeichnung «Landschaft mit Kindern und Ziegen».
Die Aquarell- und Farbstiftzeichnung von August Macke aus dem Jahr 1913 erstrahlt in der Kraft der elementaren Farben. Sie zeigt eine von Kindern und Tieren belebte Landschaft, die sich in geometrischen Formen beinahe auflöst. Eines meiner Lieblingsbilder – aber darum geht es heute nicht. Heute möchte ich Ihnen die Geschichte dieser Zeichnung erzählen. Oder jedenfalls den Teil der Geschichte, den ich bis heute kenne.
Seit ziemlich genau einem Jahr befasse ich mich als Provenienzforscherin am Kunstmuseum Basel intensiv mit der Recherche zu den Zeichnungen, die in den Jahren zwischen 1933-1945 in die Sammlung des Kupferstichkabinetts gelangt sind. Untersucht werden in diesem Rahmen rund 2500 Werke auf ihre Herkunft. Zu diesem Zweck gilt es bei einem Werk zunächst zu klären, wie und durch wen es überhaupt Eingang in unsere Sammlung gefunden hat. Diese Frage lässt sich in den meisten Fällen relativ schnell in den museumseigenen Inventarbüchern klären. Nicht ganz so klar war dies im Falle unserer Zeichnung von August Macke: Diese wurde laut Inventarbuch im Jahr 1941 für 150 Schweizer Franken aus dem Landesmuseum Hannover erworben.
Eine erste Vermutung
Ein Werk eines deutschen Künstlers, das während der Machtherrschaft der Nationalsozialisten direkt bei einem deutschen Museum erworben wurde, ist bemerkenswert. Denn es gehört zum Grundprinzip eines Museums, keine Werke weiter zu verkaufen, sondern diese im Dienst der Öffentlichkeit in direkter oder indirekter Weise einem möglichst breiten Publikum zugänglich zu machen. Kommt hinzu, dass es sich bei August Macke um einen Vertreter des Expressionismus und damit einer Kunstströmung handelt, die von den Nationalsozialisten als «entartet» verfemt wurde. Die Vermutung liegt nahe, dass es hier nicht um einen direkten Ankauf handelt, sondern dass die Zeichnung wie Tausende weitere Kunstwerke auf Geheiss des «Führers» zum Zweck der «kulturellen Säuberung» den deutschen Museen und Sammlungen entzogen wurden. Das im Mai 1938 verabschiedete «Gesetz über Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst» legitimierte die entschädigungslose Konfiszierung von Kunstwerken zu Gunsten des Deutschen Reichs rückwirkend. Mit diesem Gesetz wurde der Grundstein dafür gelegt, dass die Kunstwerke – nun Eigentum des Deutschen Reiches – veräussert werden konnten.
Beschlagnahmeinventar «Entartete Kunst»
Um diese Vermutung zu überprüfen, habe ich mich in der Datenbank der Freien Universität Berlin zum Beschlagnahmeinventar «Entartete Kunst» auf die Suche nach unserer Zeichnung von August Macke begeben. Das Inventar fusst auf den heute noch vorhandenen Inventarlisten der beschlagnahmten Werke und macht die darin enthaltenen Informationen über eine Suchfunktion jedem Nutzer zugänglich. Und tatsächlich liess sich auch unsere Zeichnung in der Datenbank finden. Sie stammt, wie in unserem Inventarbuch vermerkt, aus dem Landesmuseum Hannover. Die Datenbank gibt uns nun aber noch einen weiteren Teil der Geschichte preis: Die Zeichnung wurde dem Museum am 17. August 1937 vom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, Berlin, entzogen. Im August 1938 wurde die Zeichnung im Depot Schloss Schönhausen eingelagert. Dorthin wurden all jene eingezogenen Kunstwerke gebracht, von denen man sich erhoffte, man könne sie ins Ausland weiterverkaufen oder tauschen.
Von Berlin nach Basel
Gemäss einem Kaufvertrag aus dem Bundesarchiv Berlin konnte die Freie Universität Berlin nachweisen, dass die Zeichnung am 22. Mai 1940 für 40 Schweizer Franken an Hildebrand Gurlitt verkauft wurde. Ein Jahr bevor die Zeichnung in die Sammlung des Kupferstichkabinetts Basel gelangte, wurde sie also von Hildebrand Gurlitt erworben, einem der vier Kunsthändler, die den Auftrag gefasst hatten, im Rahmen der «Verwertungsaktion» die konfiszierten Werke der «Entarteten Kunst» ins Ausland zu verkaufen oder zu tauschen. Über diesen Weg gelangte beispielsweise auch das Gemälde «Tierschicksale» von Franz Marc 1939 in die Sammlung des Kunstmuseums Basel (vgl. Videobeitrag von Eva Reifert).
Der Verkauf der Zeichnung an das Kunstmuseum Basel lief letztlich aber nicht über Gurlitt selbst. Dies zeigte die Recherche in den Ankaufsakten im hauseigenen Archiv. Dort liess sich die Kaufquittung der Zeichnung finden, worin Hans Gessner den erhaltenen Betrag verdankt. Hans Gessner war ein Schweizer Bildhauer und Kunsthändler und mit dem Schweizer Künstler Karl Ballmer eng befreundet. Sie kannten sich aus Hamburg und kehrten beide 1939 in die Schweiz zurück. Ballmer war auch mit Gurlitt befreundet. Gut möglich also, dass sich auch Gurlitt und Gessner kannten. Ob Gessner nun als Zwischenhändler fungierte oder die Zeichnung für kurze Zeit in seinem Besitz war, ist für diesen kurzen Zeitraum nur noch von marginaler Bedeutung. Die Verbindung von Gurlitt über Gessner zum Kunstmuseum Basel jedenfalls ist sehr plausibel.
Die Zeichnung von August Macke ist somit bei den Nationalsozialisten in Ungnade gefallen, sie ist ihnen aber nicht zum Opfer gefallen. Die Verluste, die die deutschen Museen unter der «Aktion Entartete Kunst» zu verschmerzen hatten, waren gross. Doch ereigneten sie sich unter dem 1938 vom Deutschen Reich selbst erlassenen «Gesetz über Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst», wodurch sie von den Alliierten nach dem Krieg als juristisch legitim angesehen wurden – was in der Konsequenz bis heute gilt. Die Veräusserung ins Ausland war letztlich eine Rettung vor einem Schicksal, das zahlreiche Werken unter dem Stigma der «Entartung» erlitten: Sie wurden verbrannt und sind der Nachwelt heute nicht mehr zugänglich.
Dies ist der Teil der Geschichte der Zeichnung, den ich bisher ermitteln konnte. Eine offene Frage führt mich noch zurück ins Landesmuseum Hannover im Jahr 1937. Für diesen Fall entscheidend ist nämlich das Eingangsverhältnis der Zeichnung ins Landesmuseum Hannover. War das Museum zum Zeitpunkt der Einziehung tatsächlich der Eigentümer der Zeichnung, oder war die Zeichnung lediglich als Leihgabe oder Depositum zur falschen Zeit am falschen Ort? Ob die Entziehung durch das Deutsche Reich tatsächlich rechtmässig war, hängt schliesslich davon ab, wem die Zeichnung damals tatsächlich gehörte. Dies bleibt eine entscheidende Frage, die es noch zu klären gilt.
Autorin: Lena Lehmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin Provenienzforschung Kunstmuseum Basel